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Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Pflicht zur Mehrwertsteuerabführung je nach Art der Veranstaltung und den spezifischen Umständen variieren kann. Als Kleinunternehmen mit einem geringen Jahresumsatz könntest du von der Mehrwertsteuer befreit sein, es sei denn, du entscheidest dich freiwillig für die Mehrwertsteuerpflicht.
Verfügst du über eine Mehrwertsteuer-ID, bist du als Veranstalter:in in der Schweiz verpflichtet, die Mehrwertsteuer auf den Preis der im Inland erbrachten Leistungen und verkauften Produkte aufzuschlagen und diesen Betrag an den Bund zu überweisen. Gleichzeitig darfst du von diesem Betrag die Mehrwertsteuer, die du im Rahmen deiner unternehmerischen Tätigkeit auf Ausgaben bezahlt hast, also die Vorsteuern, abziehen.
Da die Regelungen komplex sein können, ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten oder speziellen Fragestellungen an eine:n Steuerberater:in zu wenden. Dies stellt sicher, dass du alle geltenden Steuervorschriften korrekt umsetzt und deine steuerlichen Pflichten vollständig erfüllst.